Das Bauherrenmodell

Ein steuer- und förderoptimiertes Investment in Wohnimmobilien
Gebäude klassisch
"Es gibt keine andere Möglichkeit in Österreich, langfristiges Vermögen im Sachwert Immobilien aufzubauen und dabei gleichzeitig noch Steuern zu sparen. Das Bauherrenmodell ist ein stabiles Investment in leistbares Wohnen. Bei Anlegern/Investoren führen die verkürzten Abschreibungsmöglichkeiten zusammen mit den Förderungen zu attraktiven Nettoerträgen - ein nachhaltiges Immobilieninvestment mit System."
Mag. Stefan Koller, Geschäftsführer

Die Vorteile des Bauherrenmodells

Förderungen (für Sanierung, Assanierung, etc.)

Beschleunigte Abschreibung (15tel Afa)

Wertgesichertes, arbeitsfreies Zusatzeinkommen

Risikominimierung durch gemeinsame Vermietung

Beim Bauherrenmodell erwirbt man einen Altbestand mit dem Ziel, die Immobilie zu sanieren und sie langfristig unter Inanspruchnahme von Fördermitteln zu vermieten. Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form ideeller, also prozentueller Anteile. Eine Ausnahme stellt die Bauherrenwohnung dar. Hier bekommt man eine Wohnung zugeordnet. Die Sanierungs- bzw. Baukosten können dabei auf 15 Jahre beschleunigt abgeschrieben werden, was zu steuerlichen Verlusten und somit teilweise erheblichen Steuereffekten führen kann.

Für Mieter bedeutet das aufgrund der Förderung die Chance auf günstige, aber hochwertige Mietwohnungen. Das klassische Bauherrenmodell ist für viele eine ideale Konstruktion, da die Immobilie als Ganzes professionell verwaltet wird – eine inflationsgeschützte Kapitalanlage, bei der man sich in der Regel auch im nichts kümmern muss.

Aufgrund neuer Förderungsbestimmungen haben sich in den letzten Jahren sogenannte Neubauherrenmodelle entwickelt, die in der Regel keine Sanierung sondern einen Abriss der Bestandsliegenschaft und in weiterer Folge einen vollständigen Neubau einer Immobilie zum Ziel haben. In der Steiermark spricht man in dem Zusammenhang von Projekten mit einer sogenannten Assanierung.

Immer mehr entwickeln sich aber auch hervorragende Projekte in den Bundesländern, die mit speziellen Bewirtschaftungskonzepten wie Betreutes Wohnen und studentisches Wohnen Mehrwerte und Sicherheit schaffen.

Fragen zum Bauherrenmodell

Ein Bauherrenmodell ist ein Zusammenschluss von mehreren Investoren mit einem klaren Ziel: eine bestandsfreie sanierungsbedürftige Immobilie gemeinsam zu erwerben, sie umfassend zu sanieren bzw. neu zu errichten und sie dann langfristig zu vermieten um inflationsgeschützte Einkünfte zu erzielen.

Bei Bauherrenmodellen kann man steuerliche Begünstigungen nutzen - Sanierungs- und Werbungskosten verkürzt abschreiben. Das kann bei Investoren zu einer Steuerersparnis führen.

In der Regel braucht es eine Wohnbauförderung für ein Bauherrenmodell - dadurch profitieren Investoren von Förderzuschüssen und im Gegenzug werden die Mieten nach oben hin gedeckelt. Das schafft leistbares Wohnen für Mieter und sichert eine stabile Vermietung.

Durch die besondere steuerliche Stellung des Bauherren können die Sanierungs-/Baukosten für ein Wohnungsprojekt beschleunigt auf 15 Jahre abgesetzt werden. Dadurch hat man in den ersten 15 Jahren steuerlich gesehen mehr Verluste als Einkünfte. Folglich werden die Mieten in diesem Zeitraum steuerfrei gestellt und darüberhinausgehende Verluste können mit sonstigem Erwerbseinkommen kompensiert werden = Steuerersparnis.

Außerdem können nicht baubezogene Dienstleistungen als Werbungskosten teilweise sofort oder auch auf 15 Jahre abgeschrieben werden. Dadurch kommt es in den ersten Jahren der Errichtung zusätzlich zu steuerlichen Verlusten.

Oft besteht auch die Möglichkeit, den Restbuchwert des Altbestandes sofort als Aufwand abzuziehen. Auch das führt zu weiteren Verlusten in der Errichtungsphase.

Unter dem Begriff der 15tel Abschreibung versteht man eigentlich eine Sonderbestimmung zur beschleunigten Absetzung von Sanierungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Möglichkeit nutzt man in der Regel bei Bauherrenmodellen.

Bei Wohnimmobilien beträgt die Abschreibung im Normalfall 1,5 % des Gebäudewertes. Somit verteilt man die Abschreibung auf ca. 67 Jahre. Durch diese vergleichsweise geringe Abschreibung bleibt aus den Mieteinkünften ein Gewinn der letztendlich versteuert werden muss.

Als Bauherr hingegen kann man Sanierungs- und teilweise auch Baukosten auf die stark verkürzte Dauer von 15 Jahre absetzten. Dadurch hat man in dieser Zeit steuerlich gesehen mehr Ausgaben als Einnahmen und somit einen steuerlichen Verlust.

Die Mieteinkünfte werden in dieser Zeit quasi steuerfrei gestellt, und darüber hinaus kommt es durch die Gegenrechnung des Verlustes mit sonstigen Einkünften einkommensabhängig zu einer Ersparnis.

Anlegerwohnung

  • Erwerb einer Eigentumswohnung zum Zweck der Vermietung
  • vorwiegend Neubauwohnungen
  • Vorsteuerabzug nach Fertigstellung
  • langfristig zu vermieten durch soliden Sachwert
  • kein Bauherrenrisiko – Fixpreis – Abwicklung nach BTVG
  • Abschreibung der Anschaffungskosten über Zeitraum von 67 Jahren
  • „kleine Vermietung“ - Totalüberschuss innerhalb von 20 Jahren ab Erstvermietung (zzgl. max. 3 Jahre Bauzeit)
  • Einzelvermietung oder Mietenpool (optional Mietgarantien möglich)

Bauherrenmodell

  • „kleines“ / „großes“ Bauherrenmodell
  • ideelle Anteile – Sicherheit durch Grundbuch oder Firmenbuch (Sonderformen/Parifizierung möglich)
  • alternativ: Wohnungseigentum möglich = BAUHERRENWOHNUNG
  • begünstigte Abschreibung der Herstellungs-/Sanierungskosten (1/15 AfA)
  • umfangreiche steuerliche Effekte (hauptsächlich in den Anfangsjahren)
  • Förderungen (Direktdarlehen, Annuitätenzuschüsse)
  • „große Vermietung“ - Totalüberschuss innerhalb von 25 Jahren ab Erstvermietung (zzgl. max. 3 Jahre Bauzeit)
  • Mietenpool

Projekt Highlight

HIMMELREICHWEG - Mariatrost

Bauherrenmodelle
8044 Graz, Himmelreichweg 1