NeuBauherrenmodell HIMMELREICHWEG 1

Alles was Sie wissen müssen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ja - die Investoren suchen sich die Wohnnug(en) aus, und nach nach Fertigstellung wird Wohnungseigentum zugeordnet (Eintragung im Grundbuch).

Ein „Mietenpool“ bei einem Bauherrenmodell, bei dem die Investoren anteiligen Mitbesitz an einer Liegenschaft halten (z.B. x % oder eine bestimmte Wohnung mit y Nutzwertanteilen), dient dazu, alle Einnahmen und Ausgaben gemeinsam zu verwalten. Dieser Pool bietet den Vorteil, dass Risiken wie Mietrückstände oder Leerstände nur anteilig die einzelnen Investoren belasten und Kosten für Instandhaltung oder Renovierungen auf alle Beteiligten gleichmäßig verteilt werden.

Der Nutzen eines Mietenpools kann besonders bedeutsam sein, wenn das Investment teilweise fremdfinanziert ist. In solchen Fällen schützt der Pool vor den finanziellen Risiken, die durch zeitweilige Totalausfälle von Mieteinnahmen bei gleichzeitig anfallenden Kosten für Leerstände entstehen können. Dadurch werden unerwartete Ausgaben vermieden und die finanzielle Stabilität des Investments gewahrt.

Ja - die Wohnungen werden über zumindest 20 Jahre der „eigenen“ Errichtungs- und Vermietungsgemeinschaft überlassen, die - in ihrer Rolle als „Mietenpool“ - die Verwaltung  und Vermietung organisiert. Dadurch wird das Leerstehungsrisiko weitestgehend minimiert.

Nein - alle Wohnungen sind im Mietenpool, und die gesamten Erlöse aller Wohnungen werden abzüglich der laufenden Kosten auf die jeweiligen Eigentümer im Ausmaß ihrer erworbenen Nutzwert Anteile verteilt. Dadurch hat jede Wohnung die gleiche Rentabilität zumindest über die Dauer der Vermietung über den Mietenpool. Dadurch wird auch sichergestellt, dass niemand eine vermeintlich schlechte Wohnung wählt. Die Wohnungen in der obersten Etage haben aufgrund ihrer höheren Nutzwerte auch höhere Gesamtinvestitionskosten folglich aber auch einen höheren Anteil an den Erträgen. Umgekehrt verhält es sich bei Wohnungen mit niedrigeren Nutzerwertanteilen.

Die begünstigte 15telAbschreibung ermöglicht es, Mieteinnahmen über 15 Jahre nahezu steuerfrei zu halten, indem die Abschreibung höher ist als die Einnahmen. Dies reduziert  bei Investoren mit höheren Einkommen die Steuerlast signifikant im Vergleich zu einer normalen Immobilien-Abschreibung über 67 Jahre. Zusätzlich können durch die höhere Abschreibungsrate steuerliche Verluste entstehen, die mit anderen Einkünften gegengerechnet werden können, was den Nettoaufwand (Gesamtaufwand nach Steuern) der Bauherren während der Finanzierungszeit erheblich senkt.

Gering - das Risiko ist gegeben, jedoch im konkreten Projekt als eher gering einzustufen, zumal mit dem geplanten Totalunternehmer ein Festpreis auf die Herstellungskosten vereinbart wird. 

Nein - die Finanzierung, an der alle Investoren teilnehmen können, wenn sie die Finanzierungsvariante wählen, wird vom Organisator zentral mit einer ausgewählten Bank aufgestellt. In der Regel lassen sich somit die Finanzierungskosten und auch die Zinskonditionen optimal gestalten.

Im Nachgang zu einem ersten Beratungsgespräch erhalten Sie die Volldokumentation mit allen relevanten Unterlagen. Wenn sie die Entscheidung für eine Investition getroffen haben, erfolgt die Anteilszeichnung - damit sichern Sie sich die „Option“ auf ihre gewählten Anteile/ Wohnung(en). Im Nachgang werden die Verträge für Sie personalisiert ausgestellt und es erfolgt die Finanzierungsprüfung. Am Ende der Zeichnungsphase kommt es zur konstituierenden Bauherrenversammlung. Spätestens bis dahin müssen dann alle Verträge rechtsverbindlich unterfertigt werden und relevante Beschlüsse noch gemeinschaftlichen gefasst werden.

Ja - eine Reservierung ist grundsätzlich für eine Woche möglich, in Ausnahmefällen können wir sie auch länger gewähren. Kurz vor Ende der Zeichnungsphase wird allerdings nur mehr nach dem „first come - first serve“ Prinzip vergeben.

Bei konkretem Interesse vereinbaren Sie bitte mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin - gerne persönlich oder über ein Online-Meeting. Wir möchten sicherstellen, dass Sie die Investitionsentscheidung hinsichtlich Eignung und Angemessenheit auf einer fundierten Informationsgrundlage treffen können. Gerade zu den Unterschieden, Vor- & Nachteilen von Bauherrenmodellen und Anlegerwohnungen gibt es immer wieder eine Reihe an Missverständnissen. Wir möchten zufriedene Kunden/Investoren in unseren Projekten und gerne ausreichend Zeit für Ihre Fragen.

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HIMMELREICHWEG - Mariatrost

Bauherrenmodelle
8044 Graz, Himmelreichweg 1