09|07|2026
Christina Kogelek
Was Sie wissen sollten
Was Sie jetzt wissen sollten und wie Sie noch rechtzeitig handeln können.
Was sich ändert
Mit dem beschlossenen Budgetbegleitgesetz 2027–2028 wird der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (GFB) für Wirtschaftsjahre ab 2027 bis einschließlich 2029 eingeschränkt. Begünstigte Wertpapiere können in diesem Zeitraum nicht mehr zur Deckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags herangezogen werden. Stattdessen berechtigen nur noch körperliche Wirtschaftsgüter, also Sachinvestitionen, zur Inanspruchnahme des investitionsbedingten GFB.
Betroffen sind alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften, insbesondere Einzelunternehmer, Mitunternehmer, Freiberufler und Ärzte.
Was das konkret bedeutet
Bisher konnte der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag flexibel durch den Erwerb bestimmter begünstigter Wertpapiere ausgeschöpft werden. Wer ab 2027 keine begünstigten Sachinvestitionen tätigt, kann den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nicht mehr über Wertpapiere nutzen. Dadurch kann ein erheblicher steuerlicher Vorteil entfallen.
Die mögliche steuerliche Mehrbelastung:
- Bis zu rund € 22.000 pro Jahr je nach Gewinn- und Einkommenssituation.
- Gegebenenfalls können sich zusätzlich höhere SVS-Beiträge ergeben.
Jetzt noch investieren und steuerliche Vorteile sichern
Für das Wirtschaftsjahr 2026 gelten die bisherigen Regelungen noch unverändert. Das bedeutet: Sie können den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag heuer letztmalig durch den Erwerb begünstigter Wertpapiere ausschöpfen. Ab 2027 entfällt diese Möglichkeit.
Wer die aktuelle Regelung noch nutzen möchte, sollte daher rechtzeitig handeln.
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