Neue Sanierungsförderungen in der Steiermark

11|05|2023

Sarah Stieber

Sanierungsbeduerftig

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit - Die Steiermark setzt Zeichen

Seit 1.1.2023 können in der Steiermark neue und attraktive Sanierungsförderungen beantragt werden. Sanierungen sollen auch bei der aktuellen Inflation und den hohen Strompreisen für alle leistbar sein und setzten ein klares Zeichen für den Klimaschutz und gegen den Bodenverbrauch. Sanierte Wohnungen reduzieren den Energieverbrauch und hauchen alten und teilweise leerstehenden Gebäuden neues Leben ein.

Mieter profitieren nicht nur von den qualitativen Vorteilen einer sanierten Wohnung. Teilweise wurden noch schärfere bzw. niedrigere Mietzinsobergrenzen für echtes "leistbares Wohnen" eingezogen. Bei den beiden größten und wichtigsten Förderprogrammen "Umfassende Sanierung" und der "Assanierung" wurden diese Mietzinsobergrenzen harmonisiert bzw. gleichgeschalten. Der maximal verrechenbare Hauptmietzins ist nun mit 2/3 des geltenden Richtwertes für das Bundesland Steiermark gedeckelt. Aktuell liegt der Richtwert in der Steiermark bei EUR 9,21 je m² - 2/3 davon sind EUR 6,14 je m² als Mietzinsobergrenze. Zusatzmieten für Ausstattung (Küche, SAT, Keller) sind nicht mehr zulässig.

Der durchschnittliche Mietzins für Neubauwohnungen im frei finanzierten Bereich liegt bspw. in Graz aktuell bei EUR 10,- bis EUR 11,- je m². Durch die günstigen, gedeckelten Mieten im Bereich der geförderten Projekte (in der Regel die Grundlage für Bauherrenmodelle), so wird schnell klar, dass sich für Mieter ein enormer Kostenvorteil ergibt. Der Hauptmietzins ist somit im Schnitt zwischen 35% bis 40% günstiger.

Wir haben nachstehend die wichtigsten Förderungen im Bereich Immobilieninvestments zusammen gefasst. Mehr Details und Informationen finden Sie auf www.sanieren.steiermark.at.

Kleine Sanierung

Die "Kleine Sanierung" kann für eine Vielzahl an Instandhaltungs und -setzungsmaßnahmen gewährt werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen oder energierelevante Maßnahmen am Haustechniksystem.

Gefördert werden EigentümerInnen, MieterInnen und Bauberechtigte in einer Höhe von 15 % der förderbaren Kosten. Die Förderbaren Kosten sind bei Wohnungen bis zu € 50.000,- und bei Ein- bzw. Zweifamilienhäusern bis zu € 100.000,-.

Umfassende Sanierung

Die "Umfassende Sanierung" ist eine Förderung die für eine über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit mindestens drei Wohnungen. Die Errichtung kann durch Ein- und Umbauten und/oder Gebäudeerweiterungen erfolgen.

Gefördert werden EigentümerInnen und Bauberechtigte und man kann wählen zwischen 30 % der förderbaren Kosten als Förderbeitrag, 45 % der förderbaren Kosten als Annuitätenzuschuss oder als Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren und 0,5 % Verzinsung. Die Förderbarenkosten wurden angehoben und liegen nun zwischen € 1.150,- und € 1.760,- je Quadratmeter Wohnnutzfläche.

Assanierung

Diese Förderungen kann beantragt werden wenn es um das Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort geht und das Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist. Mindestens 50 % des ehemaligen Gebäudes müssen durch einen Neubau ersetzt werden.

Gefördert werden EigentümerInnen und Bauberechtigte und man kann wählen zwischen 20 % der förderbaren Kosten als Förderbeitrag oder 30 % der förderbaren Kosten als Annuitätenzuschuss. Die Förderbaren Kosten belaufen sich bei einer Wohnung mit mehr als 55 m2 auf bis zu € 70.000,- und bei weniger als 55 m2 auf bis zu € 50.000,-. Gleichzeitig wird eine deutlich strengere Mietkostenobergrenze eingezogen, sodass die Miete in assanierten Objekten nur noch maximal zwei Drittel des Richtwerts betragen darf, und auf hohe ökologische Standards gesetz

Projekt Highlight

HIMMELREICHWEG - Mariatrost

Bauherrenmodelle
8044 Graz, Himmelreichweg 1